Fachschule für Sozialpädagogik in Teilzeitform
Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik soll dazu befähigen, Erziehungs- und Bildungsaufgaben bei Kindern und Jugendlichen als Erzieherin oder Erzieher im Kindergarten, aber auch zum Beispiel im Hort oder im Heim wahrzunehmen.
Die schulische Ausbildung in Teilzeitform dauert drei Jahre.
Während der Schulwochen – es gilt die Ferienregelung des Landes Baden-Württemberg – finden pro Woche durchschnittlich 20 Unterrichtsstunden statt.
Während der Schulwochen arbeiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mindestens einen halben Tag pro Woche unter fachlicher Anleitung in einer sozialpädagogischen Einrichtung.
Ein einjähriges, bezahltes Berufspraktikum in Vollzeitform, schließt sich an, sodass die Berufsausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher/ zur staatlich anerkannten Erzieherin in vier Jahren abgeschossen werden kann.
Auf einen Blick
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Dauer
3-jährig + Anerkennungsjahr -
Ziel:
◦ staatl. anerkannte Erzieherin
◦ staatl. anerkannter Erzieher
A) Berufskolleg für Sozialpädagogik oder staatl. anerk. Kipfle (mit MB)
B) Bei noch freien Schulplätzen
- ein 6-wöchiges Praktikum in einer sozialpäd. Einrichtung (unter Anleitung)
- und die FHR, die fachgeb. oder allg. HR oder den schulischen Teil der FHR eines berufl. Gymn. der Fachrichtung SG
- oder eine mind. 1-jährige abgeschl. BA im sozialpäd. Bereich oder Vollzeitschule
- oder eine mind. 1-jährige abgeschl. BA im pflegerischen Bereich oder Vollzeitschule (mind. 2-stündiges Fach „Pädagogik und Psychologie“)
- oder eine mind. 2-jährige abgeschl. BA
C) Mit MB und weiteren freien Schulplätzen
- eine mindestens 2-jährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpäd. Einrichtung
- oder eine mind. 2-jährige Tätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern, (über eine Pflegeerlaubnis zugelassenen; bei Teilzeit entsprechend längere, kontinuierliche Tätigkeit)
- oder die Führung eines Familienhaushalts mit mind. 1 Kind für mind. 3 Jahre
C)2 und C)3 zusätzlich ein 6-wöchiges Praktikum in einer sozialpäd. Einrichtung (unter Anleitung)
A,B,C) und der schriftliche Nachweis eines Praktikumsplatzes (Suche in Eigenverantwortung)
Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsnachweisen für die Ausbildung
ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Zeiten eines freiwilligen sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes,
in einer Kindertageseinrichtung, werden auf das 6-wöchige Praktikum angerechnet.
BA = Berufsabschluss, MB = Mittlerer Bildungsabschluss
Fächer und Unterrichtsstunden, verteilt auf drei Schuljahre mit je 40 Wochen
Pflichtfächer, Handlungsfelder | Jahr 1 / 2 / 3 |
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Religionslehre/Religionspädagogik | 2 / 1 / 1 |
Deutsch | 1 / 2 / 1 |
Englisch ²* | 1 / 2 / 1 |
Berufliches Handeln fundieren | 2,5 / 2,5 / 2,5 |
Erziehung und Betreuung gestalten | 2,5 / 2 / 3 |
Bildung und Entwicklung fördern I | 2 / 2,5 / 2 |
Bildung und Entwicklung fördern II | 4,5 / 3 / 3 |
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben | 2 / 2 / 2 |
Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln | 1 / 1 / 2 |
Sozialpädagogisches Handeln | 3 / 3 / 2 |
Wahlpflichtbereich | 2 / 2 / – |
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Erwerb der Fachhochschulreife Mathematik ³* | 2 / 2 / 2 |
Praktische Ausbildung | 700 / 700 / 600 |
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²* Anmerkung: Der Englisch-Unterricht baut auf dem Niveau der Mittleren Reife auf und führt bis zum Niveau der Fachhochschulreife.
³* wird nur bei ausreichender Nachfrage angeboten
Es besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit.
Materialkosten die in geringem Umfang (zum Beispiel für Werkarbeiten) entstehen, sind selbst zu tragen.
Förderungsmöglichkeit durch Agentur für Arbeit bzw. Job-Center
Dieser Bildungsgang ist nach AZAV zertifiziert und bietet deshalb die Möglichkeit, beim Vorliegen der Voraussetzungen (z.B. Umschulung),
gefördert zu werden. Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit und Job-Center können bei uns eingelöst werden
(Maßnahmendauer Theorie und Praxis mind. 2720 Std.)
Dem Anmeldeformular (erhältlich im Sekretariat oder hier) sind beizufügen:
- ein tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg
- beglaubigte Kopien derjenigen Zeugnisse, mit denen die Aufnahmebedingungen erfüllt werden
- Der Träger der Kindertagesstätte kann zusätzlich ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und einen Impfnachweis nach der Biostoffverordnung einfordern
Anmeldeschluss ist in der Regel der 1. März eines jeden Jahres.
Bei Fragen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Schulleitung zur persönlichen Beratung.
Übersteigt die Bewerberzahl die vorhandenen Schul- und Praktikumsplätze, findet ein Auswahlverfahren statt.