Sozialpädagogische/r Assistent/in
Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen Schwerpunkt: „Schulfremdenprüfung Sozialpädagogische Assistenz“
beginnt alle zwei Jahre (nur in geraden Jahren)
Berufliche Einsatzmöglichkeiten
- Zweitkraft im Kindergarten (vertretungsweise auch Gruppenleitung)
- Kinderhaus
- Kinderkrippe
- Qualifizierte Mitarbeit im Kinderheim / SOS Kinderdorf
- Qualifizierte Kinderbetreuung und Förderung in Familien
Voraussetzungen
◦ Freude an der Arbeit mit Kindern
◦ Kontaktfähigkeit
◦ Zuverlässigkeit
◦ Verantwortungsbewusstsein
◦ Einsatzbereitschaft
◦ Eigeninitiative
Zulassungsvoraussetzungen zur Schulfremdenprüfung
◦ Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss, wobei im Fach Deutsch mindestens die Note befriedigend und der Durchschnitt 3,0 sein muss
◦ ein sechsmonatiges Praktikum unter fachkundiger Anleitung in einer sozialpädagogischen Einrichtung
- Religionslehre und Religionspädagogik
- Deutsch
- Gemeinschaftskunde
Handlungsfelder:
- Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln
- Entwicklungs- und Bildungsprozesse I
- Entwicklungs- und Bildungsprozesse II
- Gruppen pädagogisch begleiten
- Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten
- Übergänge mitgestalten
- Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen
Der Unterricht findet an 2 Nachmittagen statt.
◦ Ausbildung zur Erzieherin
Während des Unterrichts findet derzeit eine kostenlose Betreuung der Kinder ab 1 Jahr statt.
2 Jahre Berufsfachschule für Zusatzqualifikation, die mit der Schulfremdenprüfung abschließt.
Nach dem erfolgreichen Bestehen folgt das einjährige bezahlte Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Erst nach dessen erfolgreichen Abschluss wird der Titel „Staatlich anerkannte/r sozialpädagogische/r Assistent/in“ erworben.
Die Schulfremdenprüfung setzt sich zusammen aus einer:
- praktischen Prüfung:
Schriftliche Ausarbeitung und Durchführung einer Aktivität mit Kindern in einer KiTa - schriftlichen Prüfung
◦ Deutsch
◦ Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln
◦ Entwicklungs- und Bildungsprozesse I - mündlichen Prüfung oder einer vereinfachten schriftlichen Prüfung
◦ Geprüft werden alle Fächer, die nicht schriftlich geprüft werden
◦ Religionslehre wird auf Antrag geprüft
◦ Mit dem Anmeldeformular (erhältlich im Sekretariat)
◦ Lebenslauf in tabellarischer Form
◦ Beglaubigte Zeugniskopie
Förderungsmöglichkeit durch Agentur für Arbeit bzw. Job-Center
Dieser Bildungsgang ist nach AZAV zertifiziert und bietet deshalb die Möglichkeit, beim Vorliegen der Voraussetzungen (z.B. Umschulung), gefördert zu werden. Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit und JobCenter können bei uns eingelöst werden.